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Die Abfallverbrennungsanlage ist nach BImSchG genehmigt und erfüllt
die Anforderungen der 17. BImSchV in allen Punkten.
Diese Verordnung, die Teil des genannten Gesetzes ist, legt zum
Schutz der Lebewesen und der Umwelt vor Immissionen die Bedingungen
für den Betrieb der Verbrennungsanlage fest. Darin sind die
Grenzwerte der Emmissionen, der Nachweis der Einhaltung dieser Werte
und die Häufigkeit des Nachweises festgelegt.
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