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Genehmigung

Genehmigung nach BlmSchG

Die Abfallverbrennungsanlage ist nach BImSchG genehmigt und erfüllt die Anforderungen der 17. BImSchV in allen Punkten.

Diese Verordnung, die Teil des genannten Gesetzes ist, legt zum Schutz der Lebewesen und der Umwelt vor Immissionen die Bedingungen für den Betrieb der Verbrennungsanlage fest. Darin sind die Grenzwerte der Emmissionen, der Nachweis der Einhaltung dieser Werte und die Häufigkeit des Nachweises festgelegt.

 

Die Abfallverbrennungsanlage der PCK Raffinerie GmbH Schwedt besitzt mit Genehmigungsbescheid Nr. 009.00.00/96 vom 04.07.97 die Genehmigung zur Entsorgung der in der Anlage aufgeführten Sonderabfälle(Entsorger-Nr. P 04 FE 0010).

In diesem Umfang können Entsorgungsleistungen auf der Basis des KrW-/AbfG und der daraus abgeleiteten Verwaltungsvorschriften unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste der AVS durchgeführt werden.

Genehmigungsbescheid Nr.: 009.00.00/96